ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
IMPULS Innovationsgesellschaft mbH für die Sparte Google StreetView | Business- und Portraitaufnahmen | Luftaufnahmen.
PRÄAMBEL
IMPULS Innovationsgesellschaft mbH (im folgenden „Impuls") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Impuls und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§ 1 LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Gegenstand dieses Vertrages ist unter Verwendung des Google Street View I Trusted­Programms von den Geschäftsräumen des Auftraggebers Fotos anzufertigen, um damit eine online Präsentation als virtuelle 360°-Panoramatour für den Auftraggeber zu erstellen. Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs ist die zwischen Impuls und dem Auftraggeber vereinbarte fotografische Erstellung über das Fotografieren der Geschäftsräume des Auftraggebers unter anderem zur Nutzung in einem 360°x180° Blickwinkel. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Impuls. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Impuls. Der Auftraggeber wird Impuls zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Impuls wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

§ 2 GEWÄHRLEISTUNG
Impuls gewährleistet, dass die von dem zertifizierten Fotografen erstellten Fotografien vertragsgemäß mit einer 360 Grad Kamera aufgenommen werden und keine Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Impuls, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
Impuls wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der Impuls alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Es obliegt Impuls, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder um Ansprüche bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten.

§ 3 VERGÜTUNG, ZAHLUNSGMODALITÄTEN
Die Parteien vereinbaren ein einmaliges Honorar in EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Erstellung der Panoramaaufnahmen. Mit diesen Vergütungen ist auch die Einräumung der Rechte gern. §2 abgegolten. Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Auftraggeber nur dann, wenn vereinbarte Fototermine vom Auftraggeber nicht eingehalten werden können und nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt bzw. verschoben werden. Der vereinbarte Preis für die Erstellung der Panoramaaufnahmen und Nutzungsrechte wird unmittelbar nach Erstellung der 360 Grad Aufnahmen verrechnet. Sofern die Rechteeinräumung zeitlich befristet erfolgt wird jeweils jährlich im Vorhinein abgerechnet.
Wenn kein Fototermin bei Auftragsabschluss festgelegt wird, bekommt der Auftraggeber zwei Fototermine zur Auswahl. Wenn kein gesonderter Fertigstellungstermin festgelegt wird, gilt dieser spätestens 30 Tage nach Auftragserteilung. Kann der Termin aufgrund Aufschiebungen oder Nichteinhaltung der Fototermine des Auftraggebers nicht eingehalten werden, wird der Auftrag abgerechnet und der Auftraggeber kann zu einem späteren Zeitpunkt den Fototermin vereinbaren. Fertigstellung erfolgt von Impuls spätestens 60 Tage nach vereinbartem Fototermin.
Das Honorar ist binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die von Impuls gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum von Impuls. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, Impuls die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen. Weiters ist Impuls nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Beide Vertragsteile kennen den wahren Wert der vertragsgegenständlichen Leistungen und haben insbesondere das Leistungshonorar in vollumfänglicher Kenntnis dieses Wertes vereinbart. Eine Anfechtung dieses Vertrages wegen allfälliger Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes findet daher nicht statt.

§ 4 TERMINE
Sofort nach Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. spätestens 14 Tage nach Versand der Rechnung bzw. der Auftragsbestätigung meldet sich ein Servicemitarbeiter/in von IMPULS um einen passenden Termin für die Aufnahmen zu vereinbaren.
Sind die Wetterbedingungen (Regen, Sturm) nicht optimal zum geplanten Termin, wird ein Alternativ Termin vereinbart. Falls in diesem Fall Vorbereitungen für die Aufnahmen getroffen wurden, übernimmt IMPULS hierfür keine Kosten oder Entschädigungen.
Der Auftraggeber kann, einen vereinbarten Aufnahmetermin bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Bei kurzfristigen Änderungen des Termins entstehen Kosten, die durch einen Schadensersatzanspruch von 90,00 Euro netto geltend gemacht werden.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Impuls aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Klarstellend wird festgehalten, dass die COVID-19-Pandemie kein Ereignis im Sinne des vorstehenden Satzes darstellt. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und Impuls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich Impuls in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Impuls schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

§ 5 RECHTEEINRÄUMUNG
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur für den vereinbarten Bereich als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck für die Plattformen von Google Inc. insbesonders Google Maps und innerhalb der vereinbarten Laufzeit, längstens 4 Jahre.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Aufnahmen bzw. den virtuellen Rundgang per Link oder per iFrame in seine eigene Webseite zu integrieren. Beim Einbetten von Google-Seiten ist zu beachten, dass Datenschutzrichtlinien und Cookie-Banner korrekt formuliert und eingestellt werden müssen.
Der Auftraggeber kann auch die Rohdateien in RAW Format zur weiteren eigenen Bearbeitung und Nutzung zu je 45,- Euro zzgl. USt. pro Datei / Bild erwerben.

§ 6 HAFTUNG/ WEGFALL GOOGLE STREET VIEW I TRUSTED
Impuls und der Auftraggeber haften einander - außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt mit der Summe des jeweiligen Auftrages. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung der Parteien unbeschränkt. Den Parteien ist bewusst, dass die Nutzung der Fotografien im 360° Modus bei Google nur so lange möglich ist, wie das System Google Street View von Google zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall, dass Google diesen Dienst einstellt, entstehen keine Schadenansprüche des Auftraggebers gegenüber Impuls. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Impuls aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Dienstleistung, die virtuelle 360 Grad Panoramabesichtigung auch jederzeit abrufbar ist. Es gelten die gesetzlichen Beweislastregeln (§ 1298 ABGB). Soweit die Haftung einer Vertragspartei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".

§ 7 FREMDLEISTUNGEN/ BEAUFTRAGUNG DRITTER
Impuls ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (,,Fremdleistung").

§ 8 GEHEIMHALTUNG
Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 9 VERJÄHRUNG
Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme der erbrachten Leistung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder um Ansprüche bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten.

§ 10 KENNZEICHNUNG
Impuls ist berechtigt, auf allen Panoramaaufnahmen auf den Ersteller und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sofern kein Urheberhinweis auf den Aufnahmen angebracht ist, verzichtet Impuls auf das Recht der Urheberbezeichnung. Impuls ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggebern bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

§ 11 DATENSCHUTZ (OPTISCHE HERVORHEBUNG ENTSPRECHEND DER JUDIKATUR}
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine persönlichen Daten, (Firma, Branche, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht dazu berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht A-4600 Wels.